Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin (IHK)

Ausbilder-Akademie

Detaillierte Informationen

Vorbereitung auf „Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK) / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin (IHK)"
Prüfung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK) / zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin (IHK)
Alle Personengruppen, die sich mit Ausbildung und Weiterbildung beschäftigen und sich weiterqualifizieren möchten, z. B.:

Betriebliche Ausbilder/innen
Personalentwickler/innen
Dozenten/innen in Betrieben und Weiterbildungsträgern
Freiberufliche Trainer/innen
Mitarbeiter/innen von Bildungsträgern
Trainer/innen und Coaches
alle Aus- und Weiterbildunginteressierten
Typ: Berufliche Weiterbildung
Methode: Wochenende
Dauer: 1 Jahr
Abschluss / Zertifikat: Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK) / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin (IHK)
Voraussetzungen: Zulassungsvoraussetzungen gemäß Rechtsverordnung Einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung (AEVO) oder der Nachweis einer vergleichbaren berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den Kompetenzzielen des Lehrgangs genannten Aufgaben sowie zu den fachlichen Tätigkeiten des entsprechenden Ausbildungsberufs haben.
Teilnehmerzahl: 14

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Kursinhalt

A. Lernprozesse und Lernbegleitung

1. Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung

Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
Didaktische und pädagogische einschließlich methodische Gestaltung von Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen und unterschiedlicher jugendlicher und erwachsener Zielgruppen
Lernbegleitung in und außerhalb von Arbeitsprozessen; Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten

2. Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung

Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogische Methoden zur Erkennung und Behandlung von Problemen und Benachteiligungen im Lernen oder in der Persönlichkeitsentwicklung
Erkennen und Behandeln von Lernproblemen und -benachteiligungen
Erkennen und Behandeln von Entwicklungsproblemen und -benachteiligungen
Mit Lernenden angemessen und gewaltfrei kommunizieren, Feedback geben, Konflikte deeskalieren, Konfliktgespräche führen
Zusammenarbeit mit sozialpsychologischen, Erziehungsberatungs- und pädagogischen Fachdiensten

3. Medienauswahl und -einsatz

Anwenden von Lehrmedien
Lehr- und Lernhilfen erstellen und anpassen; Mediendidaktik
Pädagogische und didaktische Grundsätze sowie technische Möglichkeiten der Medienentwicklung

4. Lern- und Entwicklungsberatung

Lernberatung in Bildungsprozessen, insbesondere bei Lernkrisen; Abbruchprophylaxe
Lerntherapien und Kooperation mit lerntherapeutischen Dienstleistungen
Umgang mit disziplinarischen Problemen
Bildungs- und Entwicklungsberatung für die berufsbiografische Lebensgestaltung und in betrieblichen Veränderungsprozessen

1. Prüfung im Bereich „Lernprozesse und Lernbegleitung“

Teil 1.1: Schriftliche Prüfung:

Wird anhand einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.

Teil 1.2.: Situationsbezogenes Fachgespräch:

Wird in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Thema erbracht. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt dafür einen aus zwei zur Wahl gestellten Fällen aus. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten. Es ist eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten zu gewähren. Durch das Fachgespräch soll nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen moderiert, geführt und kommuniziert werden kann.

B. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

1. Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse

Kundenorientierte Feststellung von betrieblichem Lern- und Qualifikationsbedarf
Betriebliche Ausbildungspläne, betriebliche Zusatzqualifikationen sowie Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln
Lernprozesse und Lernsituationen unter Berücksichtigung kundenbezogener Anforderungen planen und modernisieren
Lernbausteine, Lernunterlagen und Lernsequenzen bedarfsorientiert entwickeln
Unterschiedliche Lernorte koordinieren, Ausbildungsverbünde und Serviceausbildungen organisieren

2. Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden

Eignungsanforderungen an Bildungsmaßnahmen feststellen
Jugendliche für berufliche Bildungswege und Qualifikationsangebote interessieren und gewinnen
die Eignung von Bewerbern diagnostizieren

3. Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung

Auswählen und Einsetzen von Methoden zur Bewertung von Lernleistungen und zur Qualifikationsfeststellung
Entwickeln von schriftlichen und mündlichen Lernzielkontrollen sowie Prüfungsaufgaben unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und -methoden
Gestalten von Prüfungssituationen unter psychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten,
Bewerten von Lern- und Prüfungsleistungen

4. Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung

Entwicklung von Konzepten für den Einsatz von Fachkräften in Lernbegleitaufgaben; Lehrziele für Lernstationen analysieren und bestimmen
Auswahl, Eignung und Einsatz von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben
Berufspädagogische Anleitung von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben
Berufspädagogische Beratung bei Problemfällen

5. Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen

Qualitätssichernde und -verbessernde Methoden, Bildungscontrolling, Qualitätsstandards
Bewertung beruflicher Bildungsprozesse hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale
Qualitätsmanagement von Bildungsprozessen

1. Prüfung im Bereich „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“

Teil 1.3: Schriftliche Prüfung:

Wird auf Grund einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.

C. Berufspädagogisches Handeln

Die Teilnehmer sollen die Fähigkeit nachweisen, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden. Als Ausbilderfunktionen gelten Funktionen, soweit sie folgenden Aufgaben entsprechen:

Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere:
Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen
Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs- und Lernfragen beraten
Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung Anderer realisieren
Auszubildende und Beschäftigte lernbegleiten sowie individuell fördern
Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten
Die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren

2. Prüfung im Bereich „Berufspädagogisches Handeln“

Projektarbeit: Dabei soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin schlägt aus den oben genannten Funktionen dem Prüfungsausschuss dafür ein Projektthema vor. Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über die Annahme der Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.

Präsentation: Dabei sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und pädagogisch begründet werden. Die Präsentation soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern.

Fachgespräch: Dabei sollen anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus den Aufgaben entsprechend den oben genannten Funktionen geprüft werden. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern.

Kursort

Ausbilder-Akademie

Unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich Aus- und Weiterbildung und unsere Einblicke in unterschiedlichste Unternehmen und Branchen, haben uns geholfen Seminare zu entwickeln, die keinem starren Konzept folgen. In kleinen Gruppen oder Einzelcoaching bilden wir Ausbilder und Auszubildende mit zeitgemäßen, erlebnisorientierten Methoden aus und weiter. Das Wissen wird kompakt und verständlich für den größtmöglichen Nutzen in der Praxis vermittelt.

Der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander als auch mit den Referenten, ist Bestandteil unserer Seminare. So besteht die Möglichkeit über den eigenen Tellerrand zu blicken und aus spannenden, lustigen und ernsthaften Diskussionen für die eigene Praxis Orientierung mitzunehmen. Mit unserem Referententeam bieten wir Seminare in ein- bis zweitägiger Modulform, die unabhängig voneinander besucht werden können sowie kompakte mehrtägige Seminare und Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (IHK) an. Wir bieten die Seminare im Großraum Rhein-Main an oder halten sie überall direkt in Ihrem Unternehmen.

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