Beschleunigte Grundqualifikation LKW in Bamberg
Fahrschule RunnersdriveDetaillierte Informationen
Der Kurs dauert 20 Tage ohne IHK-Prüfung. Wir unterrichten von 09.00 - 17.00 Uhr. Insgesamt 140 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis gemacht werden. Im Anschluß findet die Prüfung bei der IHK statt.
IHK-Prüfung
angehende LKW-Fahrer für gewerbliche Güterbeförderung
IHK-Prüfung
angehende LKW-Fahrer für gewerbliche Güterbeförderung
Typ: | Berufliche Weiterbildung |
---|---|
Methode: | im Schulungszentrum |
Dauer: | 140 Stunde |
Abschluss / Zertifikat: | IHK-Zertifikat |
Voraussetzungen: | keine |
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Kursinhalt
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist das Gesetz am 10.September 2008 für Omnibusfahrer wirksam geworden.
Für LKW Fahrer ist das BKrFQG am 10. September 2009 in Kraft treten.
Vereinfacht gesagt bedeutet es folgendes:
Wer als LKW oder BUS Fahrer arbeiten will muss einen entsprechenden Führerschein
(Klassen C1 , C1E , C , CE , D1 , D1E , D oder DE) machen, wie bisher.
Zusätzlich muss aber eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erworben bzw. nachgewiesen werden,
wenn man als Fahrer arbeiten will.
(Ausnahmen gibt es auch, z.B. wer ausschließlich Privat oder bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz etc. fährt.)
Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
1. Eine Berufsausbildung als "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin " , " Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einer staatlich anerkannten gleichwertigen Berufsausbildung.
2. Eine Prüfung bei der IHK mit einer theoretischen Prüfung (240 Minuten) , einer Fahrprüfung (120 Minuten)
einer praktischen Prüfung (30 Minuten) und einer Prüfung in der Bewältigung kritischer Fahrsituationen (60 Minuten)
3. beschleunigte Grundqualifikation. Ein 140 Stunden dauernder Lehrgang mit Abschlußprüfung bei der IHK (90 Minuten theoretische Prüfung)
Also:
Wer Busfahrer oder LKW-fahrer werden will, muss sich entscheiden:
•eine (in der Regel) 3 Jährige Berufsausbildung in einem der oben genannten Ausbildungsberufen machen. Zur Anmerkung:
Wer eine Berufsausbildung machen möchte und einen entsprechenden Ausbildungsplatz findet, sollte sich für diese Möglichkeit entscheiden.
Mindestalter: Klassen C1 , C , D1 und D (für maximale Linienlänge bis max. 50 km ) 18 Jahre , Klasse D allgemein 20 Jahre
oder
•eine 450 Minuten (7,5 h) dauernde Prüfung (Kostet bis zu 1500 €) bei der IHK machen.
Um diese Prüfung ablegen zu können muss man einen entsprechenden Führerschein und ein entsprechendes Fahrzeug mitbringen.(Kann man bei uns mieten)
KOMMENTAR:
Diese Prüfung ist ÜBELST TEUER , ÜBELST SCHWER und ÜBELST LANG. Komischerweise muss man keinen Lehrgang besuchen um diese Prüfung machen zu dürfen. Wer die Möglichkeit hat einen Bus/LKW Führerschein zu machen und dann mit einem Bus oder Lkw Fahrpraxis zu sammeln (als Kraftfahrer zu arbeiten ist aber Verboten) , irrwitzige Geschicklichkeitsübungen und Sicherheitstrainings zu absolvieren und über das entsprechende Fachwissen verfügt sollte sich für diese Möglichkeit entscheiden.
Mindestalter: Klassen C1 , C , D1 und D (Linienlänge max. 50 km) 18 Jahre , Klasse D 21 Jahre
•einen 140 Stunden dauernden Lehrgang (130 Stunden theoretischer Unterricht , 10 Stunden Fahrunterricht) beschleunigte Grundqualifikation , theoretische Prüfung 90 Minuten
KOMMENTAR:
dieser Lehrgang kostet einiges an Zeit und Geld, ist aber im Vergleich die schnellste,günstigste und einfachste Möglichkeit die Grundqualifikation zu bekommen. Die Prüfung ist auch für Leute mit mittelmäßigen Deutschkenntnissen machbar.
ACHTUNG: Mindestalter beachten
Mindestalter: Klasse C1 18 Jahre , Klasse C , D1 und D (Linienlänge max. 50 km) 21 Jahre , Klasse D 23 Jahre
Die Grundqualifikation gilt aber nicht ewig. Genau wie der Führerschein muss die Grundqualifikation alle 5 Jahre "erneuert " werden. Dafür muss man insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen (5 mal 7 Stunden).
ALLE Bus und Lkw Fahrer (unabhängig davon WANN der Führerschein erworben wurde) müssen in Zukunft alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen.
Für LKW Fahrer ist das BKrFQG am 10. September 2009 in Kraft treten.
Vereinfacht gesagt bedeutet es folgendes:
Wer als LKW oder BUS Fahrer arbeiten will muss einen entsprechenden Führerschein
(Klassen C1 , C1E , C , CE , D1 , D1E , D oder DE) machen, wie bisher.
Zusätzlich muss aber eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erworben bzw. nachgewiesen werden,
wenn man als Fahrer arbeiten will.
(Ausnahmen gibt es auch, z.B. wer ausschließlich Privat oder bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz etc. fährt.)
Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
1. Eine Berufsausbildung als "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin " , " Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einer staatlich anerkannten gleichwertigen Berufsausbildung.
2. Eine Prüfung bei der IHK mit einer theoretischen Prüfung (240 Minuten) , einer Fahrprüfung (120 Minuten)
einer praktischen Prüfung (30 Minuten) und einer Prüfung in der Bewältigung kritischer Fahrsituationen (60 Minuten)
3. beschleunigte Grundqualifikation. Ein 140 Stunden dauernder Lehrgang mit Abschlußprüfung bei der IHK (90 Minuten theoretische Prüfung)
Also:
Wer Busfahrer oder LKW-fahrer werden will, muss sich entscheiden:
•eine (in der Regel) 3 Jährige Berufsausbildung in einem der oben genannten Ausbildungsberufen machen. Zur Anmerkung:
Wer eine Berufsausbildung machen möchte und einen entsprechenden Ausbildungsplatz findet, sollte sich für diese Möglichkeit entscheiden.
Mindestalter: Klassen C1 , C , D1 und D (für maximale Linienlänge bis max. 50 km ) 18 Jahre , Klasse D allgemein 20 Jahre
oder
•eine 450 Minuten (7,5 h) dauernde Prüfung (Kostet bis zu 1500 €) bei der IHK machen.
Um diese Prüfung ablegen zu können muss man einen entsprechenden Führerschein und ein entsprechendes Fahrzeug mitbringen.(Kann man bei uns mieten)
KOMMENTAR:
Diese Prüfung ist ÜBELST TEUER , ÜBELST SCHWER und ÜBELST LANG. Komischerweise muss man keinen Lehrgang besuchen um diese Prüfung machen zu dürfen. Wer die Möglichkeit hat einen Bus/LKW Führerschein zu machen und dann mit einem Bus oder Lkw Fahrpraxis zu sammeln (als Kraftfahrer zu arbeiten ist aber Verboten) , irrwitzige Geschicklichkeitsübungen und Sicherheitstrainings zu absolvieren und über das entsprechende Fachwissen verfügt sollte sich für diese Möglichkeit entscheiden.
Mindestalter: Klassen C1 , C , D1 und D (Linienlänge max. 50 km) 18 Jahre , Klasse D 21 Jahre
•einen 140 Stunden dauernden Lehrgang (130 Stunden theoretischer Unterricht , 10 Stunden Fahrunterricht) beschleunigte Grundqualifikation , theoretische Prüfung 90 Minuten
KOMMENTAR:
dieser Lehrgang kostet einiges an Zeit und Geld, ist aber im Vergleich die schnellste,günstigste und einfachste Möglichkeit die Grundqualifikation zu bekommen. Die Prüfung ist auch für Leute mit mittelmäßigen Deutschkenntnissen machbar.
ACHTUNG: Mindestalter beachten
Mindestalter: Klasse C1 18 Jahre , Klasse C , D1 und D (Linienlänge max. 50 km) 21 Jahre , Klasse D 23 Jahre
Die Grundqualifikation gilt aber nicht ewig. Genau wie der Führerschein muss die Grundqualifikation alle 5 Jahre "erneuert " werden. Dafür muss man insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen (5 mal 7 Stunden).
ALLE Bus und Lkw Fahrer (unabhängig davon WANN der Führerschein erworben wurde) müssen in Zukunft alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen.
Kursort
Fahrschule Runnersdrive
Fahrschule der Klassen A, B, C, E und Gabelstaplerschule. Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung. Ladungssicherungsseminare nach VDi 2700a und andere Zusatzkurse für PKW, LKW und Zweirad