Gesundheit und Gesundheit-Pflege
Rentenversicherungspflicht für Coaches und verwandte Berufe
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betrachtet Coaching heute als eine grundsätzlich versicherungspflichtige Tätigkeit. Nach den Kriterien der DRV müssen alle, die "Hilfe zur Selbsthilfe" anbieten, mit einer entsprechenden Einstufung rechnen. D.h., es droht ein erheblicher Einkommensverlust: 18,9% der Einkünfte sind jährlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Oder anders gesagt: Bei Einkünften aus...
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